Werte Eltern,
in der Allgemeinverfügung vom 9. April 2021, im Unterpunkt 7.4. steht: “Schüler können auf formlosen Antrag bei der Schulleitung von der Teilnahme am Präsenzunterricht befreit werden, wenn die Eltern oder volljährigen Schüler nachvollziehbare Gründe darlegen und das häusliche Lernen abgesichert werden kann; § 37 Abs. 2 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO. Als nachvollziehbarer Grund gilt insbesondere die Vermeidung von Infektionsrisiken, solange im Gebiet des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in der die Schule gelegen ist, die 7-Tages-Inzidenz an mindestens einem der vorangegangenen sieben Tagen über dem Wert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern lag. Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen und Leistungsnachweisen bleibt davon unberührt.”
Das heißt für alle Schüler die am Montag, den 12. April die Grundschule nicht besuchen:
- formloser Antrag
- nachvollziehbare Gründe darlegen
- Unterschrift eines Erziehungsberechtigten
- Abgabe bis spätestens 12. April 2021, 8.00 Uhr
Bleiben Sie gesund!