Werte Eltern,
wie Sie bereits aus den Medien entnehmen konnten, entfallen voraussichtlich die wöchentlichen Testverpflichtungen (Bundesinfektionsschutzgesetz) und werden durch ein freiwilliges wöchentlich zweimaliges Testangebot für Schülerinnen und Schüler sowie pädagogisches Personal bis Schuljahresende ersetzt. Hinweise hierzu können Sie demnächst den aktualisierten FAQ entnehmen (zu den FAQ). Mit dem freiwilligen Testangebot entfällt auch die weitere Nachweisführung zu geimpften und genesenen Personen im schulischen Bereich. Die bisher erfolgte Nachweisführung wird entsprechend der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vorgehalten.
Um Ausbrüche an Schulen zu verhindern, früh zu erkennen und effektiv einzudämmen, testen wir auch weiterhin. Wenn Ihr Kind weiterhin getestet werden soll, benötigen wir ein formloses Schreiben zur Vorlage beim Klassenlehrer (Hausaufgabenheft).
Mit dem voraussichtlichen Wegfall der Testverpflichtung zum 30. Juni 2021 (Bundesinfektions-schutzgesetz) entfallen ebenfalls die daraus resultierenden schulbezogenen Betretungsverbote. Dies bedeutet, ab 1. Juli 2021 befinden sich alle Schülerinnen und Schüler sowie das pädagogische Personal im Präsenzunterricht. Insbesondere für Schülerinnen und Schüler, die Risikomerkmale für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS–CoV–2 tragen, sollte im vertrauensvollen Gespräch mit den Eltern geklärt werden, ob diese – insbesondere unter Einbeziehung von Impfmöglichkeiten in der aktuellen Phase GRÜN bis zum Schuljahresende am Präsenzunterricht teilnehmen können oder weiterhin eine Befreiung nach § 35ThürSARS–CoV–2–KiJuSSp–VOzwingend erforderlich ist.
Weitere Informationen können wir Ihnen zur Verfügung stellen, sobald die aktuelle Allgemeinverfügung zum 1. Juli 2021 in Kraft tritt.
Bleiben Sie gesund!