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Anmerkung zur Testpflicht – Widerspruchsrücknahme

Liebe Eltern und Sorgeberechtigten,

da Ihr Kind nur die Schule betreten kann, wenn es an den Testungen mit Hilfe von Covid-19-Schnelltests teilnimmt, ist ein eventueller bestehender Widerspruch durch Sie schriftlich und formlos zurückzunehmen.

Die Testungen erfolgen gewöhnlich an der Schule am Montag und Donnerstag.

Sollte Ihr Kind erstmals an einem Dienstag, Mittwoch oder Freitag die Schule nach dem 26.04.2021 betreten, erfolgt die Testung am ersten Betretungstag.

Es können auch Bescheinigungen durch Teststellen vorgelegt werden. Akzeptiert werden diese Bescheinigungen jedoch nur von öffentlich „anerkannten“ Teststellen nicht älter als 48 h.

Schüler die den Test verweigern, müssen die Schule wieder verlassen und werden durch Sie (wenn nicht anders Ihrem Kind gestattet) zeitnah abgeholt.

Bleiben Sie gesund!

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