Werte Eltern,
anbei die aktuellen Informationen zur Infektionslage des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport.
Das Wichtigste zu Beginn: Bitte informieren Sie weiterhin die Schule zeitnah telefonisch oder per Mail über aktuelle Infektionen bzw. Quarantäneanordnungen!
Teilnahme am Unterricht
Es besteht Präsenzpflicht für alle Schülerinnen und Schüler.
- Befreiungsmöglichkeit für Schüler mit Risikomerkmalen für einen schweren Krankheitsverlauf (Nachweis: aktuelles ärztliches Attest)
- mit im Haushalt lebenden Angehörigen mit Risikomerkmalen für einen schweren Krankheitsverlauf (Härtefallentscheidung durch das zuständige Schulamt, Antrag ist über die Schule zu stellen)
Testungen
- Strikte Testpflicht 2 x wöchentlich für alle Schüler.
- Bei einem positiven schulischen Selbsttest ist zur Abklärung einer bestehenden Infektion ab sofort ein Antigenschnelltest eines anerkannten Testzentrums ausreichend.
- Da in Thüringen aktuell keine 3G-Beschränkungen bestehen, entfällt die Ausstellung von Testbescheinigungen durch die Schule.
Maskenpflicht
Das Tragen einer MNB ist ab Montag, den 04.04.2022 nicht mehr verbindlich. Aufgrund der derzeit sehr hohen Infektionsraten appelliere ich an alle Eltern, Schüler und Pädagogen, die MNB im bekannten Umfang noch wenigsten bis zu den Osterferien zu nutzen. Wir alle haben gemeinsam so lange verschiedenste Einschränkungen hingenommen und immer versucht, gut durch die schwierigen Zeiten zu kommen. Wir alle: Schüler, Eltern, aber unsere Pädagogen haben sich die Osterferien verdient. Bitte tragen wir gemeinsam Sorge, dass wir diese gesund verbringen können und nutzen dafür die uns zur Verfügung stehenden Präventionsmaßnahmen.
Zugang für einrichtungsfremde Personen
- Der Zutritt ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung gestattet.
- Für Personen mit Erkältungssymptomen besteht Betretungsverbot! Das Betreten ist nur mit Vorlage eines negativem Testergebnis gestattet.
Betretungsverbot
Für Personen mit Erkältungssymptomen gilt grundsätzlich ein Betretungsverbot!
Sie müssen die Symptome durch einen Arzt abklären lassen, um auszuschließen dass eine Covid-Infektion besteht.
Zu den Erkältungssymptomen, die ein Betretensverbot nach sich ziehen, zählen:
- gastrointestinale Symptome (erhebliche Bauchschmerzen, Durchfall, Erbrechen);
- Kopf- und Gliederschmerzen;
- Störung des Geruchs- bzw. Geschmackssinns;
- schwere respiratorische Symptome wie akute Bronchitis, Pneumonie, Atemnot oder Fieber über 38°C;
- respiratorische Symptome (trockener Husten, infektiöse Entzündung der Nasenschleimhaut (Schnupfen), Fieber),
wenn zusätzlich - ein enger Kontakt zu anderen Personen in der Einrichtung oder während des Angebotes zu erwarten ist; oder
- eine Exposition gegenüber dem SARS-CoV-2-Virus wahrscheinlich ist, insbesondere wenn eine Verbindung zu einem bekannten Ausbruchsgeschehen besteht.
Personen, die o.g. Erkältungssymptome hatten, dürfen die Schulen wieder betreten:
- wenn die Symptome abgeklungen sind, und zwar frühestens fünf Tage nach Beginn der Symptome und gleichzeitig mindestens 48 Stunden nach Symptomfreiheit; oder
- nach Vorlage eines Nachweises über einen durch einen infektionsschutzrechtlich befugten Dritten vorgenommenen negativen PCR-Tests oder PoC-Antigenschnelltests; oder
- nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die Unbedenklichkeit des Einrichtungsbesuchs.
Bitte schicken Sie Ihr Kind nur in die Schule, wenn es keinerlei Krankheitsanzeichen zeigt.
Bleiben Sie gesund!
Die Schulleitung