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Demonstration / Maskenpflicht

Werte Eltern,

gern können Sie Ihren Unmut über die derzeitigen politischen Entscheidungen äußern und dies durch Proteste kundtun. Unsere Schule sollte jedoch ein geschützter Raum für Kinder sein, an dem sie nicht in Loyalitätskonflikte gebracht werden. Konflikte zwischen Erwachsenen sollten dort ausgetragen werden, wo sich Erwachsene aufhalten. Kinder sollten hier nicht zum Zwecke der Meinungsäußerung instrumentalisiert und auch nicht in diese Konflikte hinein gedrängt werden.

Möchten Sie weiterhin Ihre Proteste öffentlich visualisieren, können die Materialien gern bei uns abgeholt werden. Ich möchte sie jedoch bitten, die Wahl des Ortes des Protestes zu überdenken.



Das Amtsgericht Weimar hat am 8. April 2021 einen Beschluss zu Infektionsschutzmaßnahmen an zwei Weimarer Schulen gefasst. Der Beschluss wurde am Abend des 9. April 2021 bekannt.

Das Thüringer Bildungsministerium stellt dazu folgendes fest:

  1. Eine ordnungsgemäße Bekanntgabe des Beschlusses ist bisher nicht erfolgt. Weder den Schulen noch der Landesregierung liegt der Beschluss in schriftlich ausgefertigter Form vor. Bisher kennen wir lediglich eine Mail an die Schulleitungen.
  2. Wie jede gerichtliche Entscheidung kann auch dieser Beschluss rechtliche Wirkung allein für die am Verfahren Beteiligten entfalten. Vorliegend sind das zwei Schüler. Der Beschluss hat keine Auswirkungen auf die Infektionsschutzmaßnahmen, die für die Thüringer Schulen insgesamt angeordneten wurden. Sie bleiben rechtmäßig in Kraft. Gleiches gilt für zusätzlich verfügte Infektionsschutzmaßnahmen in Kreisen mit hohen Infektionszahlen.
  3. Der Beschluss wirft gravierende verfahrensrechtliche Zweifel auf. So beschränkt sich die Zuständigkeit des Familiengerichts in Sorgerechtsverfahren auf Fragen des Sorgerechts; die Überprüfung von Infektionsschutzmaßnahmen oder Rechtsverordnungen der Landesregierung obliegt dagegen den Verwaltungsgerichten. Auch können nur konkret benannte natürliche oder juristische Personen Adressat von gerichtlichen Ge- oder Verboten sein; die „Leitungen und Lehrer“ zweier Schulen, an die sich der Beschluss richtet, erfüllen diese Grundvoraussetzung nicht.
  4. Ob die Entscheidung angesichts dieser und weiterer verfahrensrechtlicher Probleme überhaupt rechtliche Wirkung entfaltet und Bestand haben kann, muss obergerichtlich überprüft werden. Das Bildungsministerium wird daher schnellstens eine obergerichtliche Prüfung des Beschlusses anstrengen.
  5. Zum Umgang mit den zwei von der Entscheidung betroffenen Kindern steht das Bildungsministerium mit den Schulen im Austausch. Im Übrigen gelten an den zwei betroffenen Schulen in Weimar und im ganzen Freistaat die Infektionsschutzmaßnahmen für alle Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler unverändert weiter.

Anbei der Artikel des Thüringer Ministeriums für Bildung Jugend und Sport.

–> Beschluss des Familiengerichts Weimar hat keine Auswirkungen für Thüringen

Bleiben Sie gesund!

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