Liebe Eltern,
folgende Voraussetzungen muss Ihr Kind erfüllen, um die Notbetreuung nutzen zu können.
- An Schulen besteht Testpflicht, d.h. Betretensverbot ohne negativen Schnelltest. Die Testungen finden weiterhin in der Schule statt. Ein aktueller Nachweis über einen negativen Test außerhalb der Schule ist zulässig.
- Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung im gesamten Schulgebäude, einschließlich aller Innenräume.